| Patentart |
Laufzeit |
Patenttaxe |
| |
| Saisonpatent |
12 Monate |
Fr. 150.-- |
| Vierteljahrespatent |
3 Monate |
Fr. 90.-- |
| Monatspatent |
30 Tage |
Fr. 50.-- |
| Wochenpatent |
7 Tage |
Fr. 30.-- |
| Tagespatent |
1 Tag |
Fr. 15.-- |
| Bootsgast-Zusatz |
für einen Gast vor dem 1.8. |
Fr. 70.-- |
| Bootsgast-Zusatz |
für einen Gast nach dem 1.8. |
Fr. 40.-- |
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| Verrichtung |
Kanzleientschädigung |
| |
| Neuerfassung eines Patentes |
Fr. 30.-- |
| Ausstellung Wochen- oder Tagespatent |
Fr. 10.-- |
| Erstellung eines Duplikates für bestehendes Patent |
Fr. 30.-- |
| Ausstellung eines Klebers für bestehendes Patent |
Fr. 20.-- |
| Ausstellung für nachträglichen Bootsgast-Zusatz |
Fr. 10.-- |
Spezialtarife Jugendliche
Jugendlichen vom vollendeten 12. bis zum erfüllten 18. Altersjahr werden die Patenttaxen um 50 % ermässigt.
Auf den Bootsgast-Zusatz wird keine Ermässigung gewährt.
| Die Kanzleientschädigungen für Jugendliche betragen: |
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| Neuerfassung eines Patentes für Jugendliche |
Fr. 20.-- |
| Erstellung eines Duplikates für bestehendes Jugendpatent |
Fr. 20.-- |
| Ausstellung eines Klebers für bestehendes Patent |
Fr. 10.-- |
| Ausstellung für nachträglichen Bootsgast-Zusatz |
Fr. 10.-- |
| Ausstellung Wochen- oder Tagespatent |
Fr. 10.-- |
Die Patente werden nur innerhalb eines Kalenderjahres ausgefertigt. Jahresübergreifende Patente können nicht ausgestellt werden.
Der Bootsgast-Zusatz für einen Gast kann nur von Besitzern von Saisonpatenten gelöst werden.
Aufgrund der Reusswehrarbeiten werden für die Jahr 2010 und 2011 das Saisonpatent um Fr. 30.--
auf Fr. 120.-- und das Vierteljahrespatent um Fr. 10.-- auf Fr. 80.-- reduziert.
Für Personen mit Wohnsitz ausserhalb des Kantons Luzern werden unter Berücksichtigung des Gegenrechts die Patenttaxen verdoppelt.
Die Kanzleientschädigungen werden nicht verdoppelt. |