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Reusssteg 7
6003 Luzern
Tel. 041 - 210 18 18
Fax 041 - 210 18 26
info@korporationluzern.ch
www.korporationluzern.ch
 
 
Fischerei
 
Fischenzen

  See

  Reuss

  Reuss-Rotseekanal

 
Durch den Generalauskauf zwischen dem Stift St. Leodegar und der Gemeinde Luzern im Jahre 1479 gingen die Fischenzen an die Korporation von Luzern über. Die Fischenzen der Korporation umfassen den Luzerner See und einen Teil der Reuss sowie den Reuss-Rotsee-Kanal.
Die Seefischenze umfasst die Luzernerbucht bis Rippertschwand am rechten Ufer und der sog. Dürrenfluh b/Stutz am linken Ufer. Die Reussfischenze erstreckt sich von der Seebrücke flussabwärts bis zum Reussbühlgraben etwas unterhalb Ibach. Der Reuss-Rotseekanal ist privat verpachtet.
 
Fischzucht
Um die natürliche Bestandesbildung in den Fischenzen zu ergänzen, betreibt die Korporation Luzern eine eigene Fischzuchtanlage. Im Erdgeschoss des Korporationsgebäudes befindet sich seit 1879 eine Brutanstalt. Die Teichanlage Moorental dient zur Aufzucht von Jungfischen.
 
Patentausgabe
Korporationskanzlei, Reusssteg 7, 6003 Luzern
Emmer Fischerei-Fachcenter GmbH
Tel. 041 - 210 18 18
Tel. 041 - 282 06 00
 
Patenttaxen und Kanzleientschädigungen (ab 1. Januar 2010)
 
Patentart Laufzeit Patenttaxe
 
Saisonpatent 12 Monate Fr. 150.--
Vierteljahrespatent   3 Monate Fr.   90.--
Monatspatent 30 Tage Fr.   50.--
Wochenpatent   7 Tage Fr.   30.--
Tagespatent   1 Tag Fr.   15.--
Bootsgast-Zusatz für einen Gast vor dem 1.8. Fr.   70.--
Bootsgast-Zusatz für einen Gast nach dem 1.8. Fr.   40.--

 

Verrichtung Kanzleientschädigung
 
Neuerfassung eines Patentes Fr. 30.--
Ausstellung Wochen- oder Tagespatent Fr. 10.--
Erstellung eines Duplikates für bestehendes Patent Fr. 30.--
Ausstellung eines Klebers für bestehendes Patent Fr. 20.--
Ausstellung für nachträglichen Bootsgast-Zusatz Fr. 10.--

 

Spezialtarife Jugendliche

Jugendlichen vom vollendeten 12. bis zum erfüllten 18. Altersjahr werden die Patenttaxen um 50 % ermässigt.
Auf den Bootsgast-Zusatz wird keine Ermässigung gewährt.

Die Kanzleientschädigungen für Jugendliche betragen:
Neuerfassung eines Patentes für Jugendliche Fr. 20.--
Erstellung eines Duplikates für bestehendes Jugendpatent Fr. 20.--
Ausstellung eines Klebers für bestehendes Patent Fr. 10.--
Ausstellung für nachträglichen Bootsgast-Zusatz Fr. 10.--
Ausstellung Wochen- oder Tagespatent Fr. 10.--

Die Patente werden nur innerhalb eines Kalenderjahres ausgefertigt. Jahresübergreifende Patente können nicht ausgestellt werden.

Der Bootsgast-Zusatz für einen Gast kann nur von Besitzern von Saisonpatenten gelöst werden.

Für Personen mit Wohnsitz ausserhalb des Kantons Luzern werden unter Berücksichtigung des Gegenrechts die Patenttaxen verdoppelt. Die Kanzleientschädigungen werden nicht verdoppelt.

 
Für den Erwerb von Patenten mit Laufzeit von über 1 Monat muss der Bewerber Inhaber eines
SaNa-Ausweises sein. (SaNa-Kurse siehe www.emmer-fischerei.ch)
 

   Verordnungen für den Betrieb der Fischenzen
   Freiangelfischerei in der Stadt Luzern

Bei Fragen kontaktieren Sie bitte:
Tel:      041 - 210 18 18
Fax:     041 - 210 18 26
E-Mail: info@korporationluzern.ch

 
 
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