Verkaufsstellen für Fischereipatente
Durch den Generalauskauf zwischen dem Stift St. Leodegar und der Gemeinde Luzern im Jahre 1479 gingen die Fischenzen an die Korporation von Luzern über. Die Fischenzen der Korporation umfassen einen Teil der Luzerner Seebucht und der Reuss sowie den Reuss-Rotsee-Bach.
Die Seefischenze umfasst die Luzernerbucht bis Rippertschwand am rechten Ufer und der sog. Dürrenfluh b/Stutz am linken Ufer. Die Reussfischenze erstreckt sich von der Seebrücke flussabwärts bis zum Reussbühl-graben etwas unterhalb Ibach. Der Reuss-Rotsee-Bach ist privat verpachtet.
Fischzucht
Um die natürliche Bestandesbildung in den Fischenzen zu ergänzen, betreibt die Korporation Luzern eine eigene Fischzuchtanlage. Im Erdgeschoss des Korporationsgebäudes befindet sich seit 1879 eine Brutanstalt. Die Teichanlage Moorental dient zur Aufzucht von Jungfischen.
Patentausgabe
Korporationskanzlei, Reusssteg 7, 6003 Luzern
Tel. 041 210 18 18
Emmer Fischerei-Fachcenter GmbH
Tel. 041 282 06 00
Patenttaxen und Kanzleientschädigungen (ab 1. Januar 2010)
Patentart | Laufzeit | Patenttaxe |
Saisonpatent | 12 Monate (Kalenderjahr) | Fr. 150.— |
Vierteljahrespatent | 3 Monate (Kalenderjahr) | Fr. 90.— |
Monatspatent | 30 Tage (Kalenderjahr) | Fr. 50.— |
Wochenpatent | 7 Tage (1. Mai – 30. September) | Fr. 30.— |
Tagespatent | 1 Tag (1. Mai – 30. September) | Fr. 15.— |
* Bootsgast-Zusatz | für einen Gast vor dem 1. August | Fr. 70.— |
* Bootsgast-Zusatz | für einen Gast nach dem 1. August | Fr. 40.— |
* Nur in Kombination mit einem Saisonpatent
Verrichtung | Kanzleientschädigung |
Neuerfassung eines Patentes | Fr. 30.— |
Ausstellung Wochen- oder Tagespatent | Fr. 10.— |
Erstellung eines Duplikates für bestehendes Patent | Fr. 30.— |
Ausstellung eines Klebers für bestehendes Patent | Fr. 20.— |
Ausstellung für nachträglichen Bootsgast-Zusatz | Fr. 10.— |
Spezialtarife Jugendliche
Jugendlichen vom vollendeten 12. bis zum erfüllten 18. Altersjahr werden die Patenttaxen um 50% ermässigt. Auf den Bootsgast-Zusatz wird keine Ermässigung gewährt.
Die Kanzleientschädigungen für Jugendliche betragen:
Neuerfassung eines Patentes für Jugendliche | Kanzleientschädigung |
Erstellung eines Duplikates für | Fr. 20.— |
bestehendes Jugendpatent | Fr. 20.— |
Ausstellung eines Klebers für bestehendes Patent | Fr. 10.— |
Ausstellung für nachträglichen Bootsgast-Zusatz | Fr. 10.— |
Ausstellung Wochen- oder Tagespatent | Fr. 10.— |
Reglemente und Vorschriften der Fischerei
Die Patente werden nur innerhalb eines Kalenderjahres ausgefertigt. Jahresübergreifende Patente können nicht ausgestellt werden.
Der Bootsgast-Zusatz für einen Gast kann nur von Besitzern von Saisonpatenten gelöst werden.
Für Personen mit Wohnsitz ausserhalb des Kantons Luzern werden unter Berücksichtigung des Gegenrechts die Patenttaxen verdoppelt. Die Kanzleientschädigungen werden nicht verdoppelt.
Für den Erwerb von Patenten mit Laufzeit von über 1 Monat muss der Bewerber Inhaber eines SaNa-Ausweises sein. (SaNa-Kurse siehe www.emmer-fischerei.ch)
Für die Neuerfassung eines Patents oder die Erstellung eines Duplikats für ein bestehendes Patent muss ein Passfoto abgegeben werden.
Kontakt Fischerei
Bei Fragen kontaktieren Sie bitte:
Tel. 041 210 18 18
Fax 041 210 18 26
info@korporationluzern.ch