Verkaufsstellen für Fischereipatente

Anfang des 19. Jahrhunderts wurde die Organisation der Stadt Luzern in drei öffentlich-rechtliche Körperschaften aufgeteilt. Die Stadtgemeinde, die heutige Einwohnergemeinde, die Ortsbürgergemeinde, welche im Jahr 2000 mit der Einwohnergemeinde vereinigt wurde und unsere Korporationsgemeinde.

Im Rahmen der Sönderung im Jahr 1822 wurde das damalige Gemeindegut auf die drei vorgenannten Gemeinden aufgeteilt, wobei die Korporation Luzern die der Gemeinde zustehenden Fischenzen im See und in der Reuss zugewiesen erhielt. Diese Fischenzen sind seit diesem Zeitpunkt unter der Hoheit der Korporation und werden durch diese betreut und verwaltet.

Die Seefischenze umfasst die Luzerner Seebucht bis zur Rippertschwand am rechten Ufer (Gemeinde Meggen) und der sogenannten Dürrenfluh beim Stutz am linken Ufer (Gemeinde Horw). Die Reussfischenze erstreckt sich von der Seebrücke flussabwärts bis zum Reussbühlgraben etwas unterhalb beim Spielplatz Nordpol am linken Ufer und rechtsufrig ca. 80 m unterhalb der Einwasserungsstelle für die nicht mehr im Betrieb stehende Ibach-Fähre. Für diese Fischenzen kann bei unseren Patentausgabestellen ein Fischereipatent erworben werden.

Das Fischereirecht im Reuss-Rotseebach stammte aus der Zeit um 1921, als von der Reuss aus ein Durchstich erfolgte, um den Rotsee über einen Kanal mit Frischwasser zu versorgen. Dieses Fischereirecht ist verpachtet.

 

Fischzucht

Um den Fortbestand der Seeforellen zu unterstützen, betreibt die Korporation schon seit über 100 Jahren Fischzucht. Im Erdgeschoss des Korporationsgebäudes befindet sich seit dem Jahr 1879 eine Brutanstalt, in der Fischeier ausgebrütet werden. Für die weitere Aufzucht der jungen Fische hat die Korporation eigene Weiheranlagen im Morental, unterhalb dem Friedental in Luzern.

 

Patentausgabe

Korporation Luzern, Kanzlei, Reusssteg 7, 6003 Luzern
Tel. 041 210 18 18

Emmer Fischerei-Fachcenter, Sprengimatt 8, 6020 Emmenbrücke
Tel. 041 282 06 00

 

Patenttaxen und Kanzleientschädigungen (ab 1. Januar 2014)

Patentart Laufzeit Patenttaxe
Saisonpatent 12 Monate (Kalenderjahr) CHF 210.—
Vierteljahrespatent 3 Monate (Kalenderjahr) CHF 130.—
Monatspatent 30 Tage (Kalenderjahr) CHF 80.—
Wochenpatent  7 Tage (1. Mai – 30. September) CHF 50.—
Tagespatent 1 Tag (1. Mai – 30. September) CHF 25.—
Bootsgast-Zusatz für einen Gast und nur in Kombination mit einem Saisonpatent CHF 60.—

 

Kanzleientschädigungen  
Neuerfassung eines Patentes CHF 20.—
Erstellung eines Duplikates für bestehendes Patent CHF 20.—


Spezialtarife Jugendliche

Jugendlichen vom vollendeten 12. Bis zum erfüllten 18. Altersjahr werden die Patenttaxen für Patentlaufzeiten ab einem Monat um 50% ermässigt. Auf den Bootsgast-Zusatz und Kanzleientschädigungen werden keine Ermässigungen gewährt.

Reglemente und Vorschriften der Fischerei

Die Patente werden nur innerhalb eines Kalenderjahres ausgefertigt. Jahresübergreifende Patente können nicht ausgestellt werden.

Der Bootsgast-Zusatz für einen Gast kann nur von Besitzern von Saisonpatenten gelöst werden.

Für Personen mit Wohnsitz ausserhalb des Kantons Luzern werden die Patenttaxen für Patentlaufzeiten ab einem Monat um 50% erhöht. Auf den Bootsgast-Zusatz und Kanzleientschädigungen erfolgen keine Erhöhungen.

Für den Erwerb von Patenten mit Laufzeit von über 1 Monat muss der Bewerber Inhaber eines SaNa-Ausweises sein. (SaNa-Kurse siehe www.emmer-fischerei.ch)

Für die Neuerfassung eines Patents oder die Erstellung eines Duplikats für ein bestehendes Patent muss ein Passfoto abgegeben werden.

Kontakt Fischerei

Bei Fragen kontaktieren Sie bitte:

Tel. 041 210 18 18
info@korporationluzern.ch